Rechtsprechung
LG Coburg, 23.12.2014 - 23 O 358/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (7)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Ohren auf beim Wohnungskauf
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Ohren auf beim Wohnungskauf - Rückabwicklung wegen verschwiegenem Mangel
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen verschwiegenem Mangel
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Lärmintensive Eigentumswohnung - Verkäufer verschwieg den Mangel arglistig: Käuferin kann sich vom Vertrag lösen
- hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)
Ohren auf beim Wohnungskauf - Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen verschwiegenem Mangel
- anwalt.de (Kurzinformation)
Verschwiegene Lärmbelästigung: Verkäufer muss Wohnung zurücknehmen
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Wohnungskauf: Rückabwicklung bei fehlendem Lärmschutz?
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.04.1991 - V ZR 165/89
Haftung des Verkäufers für Pflichtverletzung des Verhandlungsgehilfen; Werbung …
Auszug aus LG Coburg, 23.12.2014 - 23 O 358/13
Eigenschaften einer Sache können insbesondere auch Umweltbezüge sein, soweit sie nach der Verkehrsauffassung den Wert oder die Brauchbarkeit der Sache beeinflussen und ihr unmittelbar anhaften, also in der Sache selbst ihren Grund haben, vgl. BGH NJW 1991, 2556. - OLG Köln, 14.11.1994 - 2 U 76/93
Arglistiges Verschweigen von Fluglärm bei Grundstücksverkauf
Auszug aus LG Coburg, 23.12.2014 - 23 O 358/13
So wurden beispielsweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Mängel die erheblichen Lärmbelästigungen anerkannt, die von einem in der Nachbarschaft betriebenen Lebensmittelmarkt ausgehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.1993, Aktenzeichen 24 U 319/92) oder von erheblichen Lärmimissionen durch die Lage eines Grundstücks in der Einflugschneise eines Flughafens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.11.1994, Aktenzeichen 2 U 76/93). - OLG Frankfurt, 17.12.1993 - 24 U 319/92
Lärmbelästigungen durch Lebensmittelmarkt
Auszug aus LG Coburg, 23.12.2014 - 23 O 358/13
So wurden beispielsweise in der obergerichtlichen Rechtsprechung als Mängel die erheblichen Lärmbelästigungen anerkannt, die von einem in der Nachbarschaft betriebenen Lebensmittelmarkt ausgehen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17.12.1993, Aktenzeichen 24 U 319/92) oder von erheblichen Lärmimissionen durch die Lage eines Grundstücks in der Einflugschneise eines Flughafens (vgl. OLG Köln, Urteil vom 14.11.1994, Aktenzeichen 2 U 76/93).